LUXEMBURG/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Internetanbieter können einem
EU-Gutachter zufolge zur Sperrung illegaler Webseiten verpflichtet
werden. Dies gelte auch für Provider, deren Kunden auf solchen
Webseiten möglicherweise Filme sehen oder herunterladen, schreibt ein
Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in einer am Dienstag
veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-314/12). Ein Urteil wird
erst in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen halten die
Richter sich dabei an die Empfehlung ihres Gutachters.

    Im konkreten Fall geht es um den österreichischen Internetanbieter
UPC Telekabel und die Webseite kino.to. Das deutsche Filmstudio
Constantin Film  sowie die Wega Filmproduktionsgesellschaft
hatten UPC Telekabel gerichtlich verpflichten wollen, den Zugang zu
kino.to für seine Kunden zu blockieren.

    Zwar ist kino.to inzwischen nicht mehr online. 2011 stellte die
Seite den Betrieb ein. Der Betreiber und mehrere Mitarbeiter wurden
mittlerweile verurteilt, einige von ihnen zu Gefängnisstrafen. Doch
selbst wenn die Website Vergangenheit ist: Auch in Zukunft werden die
Gerichte "zahlreiche ähnliche Fälle" klären müssen, schreibt der
Gutachter am Europäischen Gerichtshof.

    Dabei sollten Filmfirmen sich zunächst unmittelbar an die Betreiber
der rechtswidrigen Webseite wenden. Doch nicht immer sind die
Website-Betreiber und deren Internetanbieter greifbar, oft sitzen die
Anbieter außerhalb Europas. Daher können die nationalen Gerichte auch
die Internetanbieter ganz normaler Nutzer zu Blockaden auffordern. Denn:
"Der Rechteinhaber (darf) nicht gegenüber einer massiv seine Rechte
verletzenden Website schutzlos gestellt werden".

    Tippen Kunden dann diese Webadresse in ihren Internetbrowser ein,
dürften Internetanbieter sie nicht auf die Seite weiterleiten.
Allerdings müssten die Gerichte den Providern konkrete Sperrvorgaben
für betroffene Webseiten machen. Ein ähnlicher Vorschlag für das
Sperren von Webseiten mit Kinderpornografie hatte in Deutschland für
Diskussionen gesorgt und wurde schließlich verworfen.

    Dass sich Website-Sperren grundsätzlich umgehen lassen, macht sie
laut Gutachter nicht überflüssig. "Zwar mögen potenziell viele Nutzer
in der Lage sein, eine Sperrung zu umgehen. Hieraus folgt jedoch
keinesfalls, dass jeder dieser Nutzer sie auch umgehen wird."
Möglicherweise falle manchen Nutzern erst durch die Sperre auf, dass
sie ein illegales Angebot ansteuern wollten./hrz/DP/zb