Pressemitteilung
Planegg/München, 22. März 2024
MorphoSys gibt US-Kartellfreigabe der geplanten Übernahme
durch Novartis gemäß HSR Act bekannt
Die MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gab heute den Erhalt
der kartellrechtlichen Freigabe in den USA im Zusammenhang mit der
geplanten Übernahme von MorphoSys durch die Novartis AG
(„Novartis“) bekannt. Gemäß des Hart-Scott-Rodino Antitrust
Improvements Act von 1976 (der „HSR Act“) ist die Wartefrist des
HSR Act abgelaufen. MorphoSys hatte zuvor bereits den Erhalt der
kartellrechtlichen Freigaben in Deutschland und Österreich bekannt
gegeben. Damit hat die geplante Übernahme von MorphoSys durch
Novartis alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen
erhalten.
Am 5. Februar 2024 gab MorphoSys die Absicht von Novartis bekannt,
ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle
ausstehenden MorphoSys-Stammaktien gegen Zahlung von 68,00 € pro
Aktie in bar zu unterbreiten (das „Übernahmeangebot“), was einem
Eigenkapitalwert von insgesamt 2,7 Milliarden € entspricht. Die
Angebotsunterlage des Übernahmeangebots wird von Novartis
voraussichtlich im April 2024 in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
veröffentlicht, nachdem die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Veröffentlichung
genehmigt hat. Sobald die Angebotsunterlage von Novartis
veröffentlicht ist, beginnt die Annahmefrist für
MorphoSys-Aktionäre, ihre Aktien anzudienen. Das Übernahmeangebot
erfordert neben anderen üblichen Vollzugsbedingungen eine
Mindestannahmeschwelle von 65% des Aktienkapitals von
MorphoSys.
MorphoSys und Novartis gehen weiterhin davon aus, dass die
Übernahme in der ersten Hälfte des Jahres 2024 abgeschlossen
wird.
Über MorphoSys
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen
mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als
globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen
wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige
Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patienten zur
Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg,
Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston,
Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.de.
Folgen Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter).
Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden sind
Das in dieser Mitteilung beschriebene Übernahmeangebot (das
„Übernahmeangebot“) wurde noch nicht abgegeben. Diese
Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung
zum Verkauf von Aktien von MorphoSys AG (das "Unternehmen") dar.
Die endgültigen Bedingungen und weiteren Bestimmungen über das
Übernahmeangebot werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“)
in der Angebotsunterlage durch Novartis BidCo AG (vormals Novartis
data42 AG) (die „Bieterin“) festgelegt, welche daraufhin bei der
U.S. Securities and Exchange Commission (der „SEC“) eingereicht
wird. Eine Aufforderung und ein Angebot zum Kauf von Aktien des
Unternehmens werden nur gemäß der Angebotsunterlage abgegeben. Im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot wird die Bieterin und
Novartis AG ein Tender Offer Statement mittels Schedule TO bei der
SEC einreichen (gemeinsam mit der Angebotsunterlage, einem Offer to
Purchase einschließlich den Andienungsdokumenten und weiteren damit
zusammenhängenden Dokumenten, die "Unterlagen zum
Übernahmeangebot"). Der Vorstand und der Aufsichtsrat des
Unternehmens werden eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß
§ 27 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abgeben
und das Unternehmen wird eine Aufforderungs-/Empfehlungserklärung
mittels Schedule 14D-9 bei der SEC einreichen (zusammen mit der
gemeinsamen begründeten Stellungnahme, die
„Empfehlungserklärungen“). DEN AKTIONÄREN DES UNTERNEHMENS UND
ANDEREN INVESTOREN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE UNTERLAGEN ZUM
ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH DER ANGEBOTSUNTERLAGE) UND DIE
EMPFEHLUNGSERKLÄRUNGEN ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN
ENTHALTEN, DIE SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN SOLLTEN, BEVOR EINE
ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GETROFFEN WIRD. Die
Unterlagen zum Übernahmeangebot und die Empfehlungserklärungen
werden gemäß den deutschen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen
an alle Aktionäre des Unternehmens verteilt. Das Tender Offer
Statement mittels Schedule TO und die
Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule 14D-9 werden
kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov zur Verfügung
gestellt. Weitere Exemplare können kostenlos durch Kontaktaufnahme
mit der Bieterin oder dem Unternehmen angefordert werden.
Kostenlose Ausgaben dieser Materialien und bestimmter anderer
Materialien zum Übernahmeangebot werden auf der Website des
Unternehmens auf Englisch unter
morphosys.com/en/investors/Novartis-TakeoverOffer und auf Deutsch
unter morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer zur
Verfügung gestellt oder können durch Kontaktaufnahme mit dem
Unternehmen per Post an MorphoSys AG, Semmelweisstrasse 7, 82152
Planegg, Deutschland, telefonisch unter +49 89 8992 7179
angefordert werden.
Zusätzlich zu dem Offer to Purchase einschließlich den
Andienungsdokumenten und bestimmter weiterer Unterlagen zum
Übernahmeangebot, insbesondere der
Aufforderungs-/Empfehlungserklärung, wird das Unternehmen weitere
Informationen bei der SEC einreichen. Die von dem Unternehmen bei
der SEC eingereichten Unterlagen sind auch bei kommerziellen
Dokumentensuchdiensten und auf der von der SEC unterhaltenen
Website unter www.sec.gov kostenlos erhältlich und können außerdem
kostenlos unter der Rubrik "SEC Filings" der Website des
Unternehmens unter www.morphosys.com/en/investors abgerufen
werden.
Um bestimmte Bereiche, in denen deutsches Recht und
US-amerikanisches Recht kollidieren, miteinander in Einklang zu
bringen, beabsichtigen Novartis AG, die Bieterin und Novartis
data42 AG, bei der SEC eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um
das Übernahmeangebot in der in der Angebotsunterlage beschriebenen
Weise durchzuführen.
Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre, die außerhalb
Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind,
kann weiteren rechtlichen Anforderungen unterliegen. Im Hinblick
auf die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und
der Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die Einhaltung
solcher in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden rechtlichen
Anforderungen übernommen.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete
Aussagen über das Unternehmen, die Bieterin und das
Übernahmeangebot, die mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten
verbunden sind. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören alle
Aussagen, die die Worte "antizipieren", "glauben", "schätzen",
"erwarten", "beabsichtigen", "anstreben", "können", "könnten",
"planen", "vorhersagen", "projizieren", "anpeilen", "anvisieren",
"potenziell", "werden", "würden", "könnten", "sollten",
"fortsetzen" und ähnliche Ausdrücke enthalten. Die in dieser
Bekanntmachung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen des
Unternehmens umfassen Aussagen über die Fähigkeit der Parteien, die
Bedingungen für den Vollzug des Übernahmeangebots zu erfüllen,
Aussagen über den voraussichtlichen Zeitplan für den Vollzug des
Übernahmeangebots, die Pläne, Ziele, Erwartungen und Absichten des
Unternehmens sowie die Finanz- und Ertragslage und die
Geschäftstätigkeit des Unternehmens und Novartis AG.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen geben die Einschätzung des Unternehmens zum Zeitpunkt
dieser Mitteilung wieder und beinhalten bekannte und unbekannte
Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und Liquidität, die
Leistung oder Errungenschaften des Unternehmens oder die
Branchenergebnisse erheblich von den historischen oder zukünftigen
Ergebnissen, der Finanzlage und Liquidität, der Leistung oder den
Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten
Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Selbst wenn
die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität des
Unternehmens sowie die Entwicklung der Branche, in der es tätig
ist, mit solchen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, sind
sie nicht unbedingt zur Voraussage für Ergebnisse oder
Entwicklungen in künftigen Zeiträumen geeignet. Zu den Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen
Ergebnisse von den Erwartungen abweichen, die in den
zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, gehören unter anderem:
Unsicherheiten hinsichtlich der im Übernahmeangebot enthaltenen
Zeitpunkte; Unsicherheiten hinsichtlich der Anzahl der Aktionäre
des Unternehmens, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots
andienen werden; die Möglichkeit, dass konkurrierende Angebote
gemacht werden; die Möglichkeit, dass verschiedene Bedingungen für
das Übernahmeangebot nicht erfüllt werden oder dass auf sie
verzichtet wird, einschließlich der Möglichkeit, dass eine
staatliche Stelle die Genehmigung für den Vollzug des
Übernahmeangebots verbietet, verzögert oder verweigert; die
Auswirkungen des Übernahmeangebots auf die Beziehungen zu
Arbeitnehmern, anderen Geschäftspartnern oder staatlichen Stellen;
dass die Bieterin und Novartis AG die potenziellen Vorteile des
Übernahmeangebots nicht realisieren kann; mit dem Übernahmeangebot
verbundene Transaktionskosten; dass die Erwartungen des
Unternehmens unzutreffend sein könnten; die inhärenten
Ungewissheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen,
klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten und
behördlichen Zulassungsanforderungen; die Abhängigkeit des
Unternehmens von Kooperationen mit Dritten; die Einschätzung des
kommerziellen Potenzials der Entwicklungsprogramme des
Unternehmens; und andere Risiken, die in den Risikofaktoren in den
von dem Unternehmen bei der SEC eingereichten Unterlagen enthalten
sind, einschließlich des Jahresberichts des Unternehmens auf Form
20-F sowie der Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule
14D-9, die von dem Unternehmen einzureichen ist, und des Tender
Offer Statements mittels Schedule TO und der damit
zusammenhängenden Unterlagen zum Übernahmeangebot, die zu
veröffentlichen sind. In Anbetracht dieser Ungewissheiten wird dem
Leser geraten, sich nicht in unangemessener Weise auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum der
Veröffentlichung dieser Mitteilung. Das Unternehmen und die
Bieterin lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung ab,
zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren,
um sie an geänderte Erwartungen in Bezug auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen oder an geänderte Ereignisse,
Bedingungen oder Umstände anzupassen, auf denen solche
zukunftsgerichtete Aussagen beruhen oder welche die
Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten
abweichen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder regulatorisch
vorgeschrieben.
Für mehr Informationen
kontaktieren Sie bitte: |
Medienkontakte:
Thomas Biegi
Senior Vice President, Corporate Affairs
Tel.: +49 (0)89 / 899 27 26079
thomas.biegi@morphosys.com |
Investorenkontakte:
Dr. Julia Neugebauer
Vice President, Global Investor Relations
Tel: +49 (0)89 / 899 27 179
julia.neugebauer@morphosys.com |
Eamonn Nolan
Senior Director, Corporate Communications & Investor
Relations
Tel: +1 617-548-9271
eamonn.nolan@morphosys.com |
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