NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA
ODER JAPAN |
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Schaeffler AG platziert erfolgreich Anleihe in
Höhe von 850 Millionen Euro |
Herzogenaurach | 22. März 2024 | Die Schaeffler AG hat gestern
eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 850 Millionen Euro
erfolgreich bei internationalen Investoren platziert.
Die Emission besteht aus einer Euro-Anleihe in Höhe von 850
Millionen Euro mit einer Verzinsung von 4,50 Prozent p.a. und einer
Laufzeit bis zum Jahr 2030.
Die Platzierung der Anleihe erfolgte unter dem aktuellen
Debt-Issuance-Programm von Schaeffler und dient der Refinanzierung
des Erwerbs der Aktien der Vitesco Technologies Group AG und der
weiteren Optimierung der Finanzierungsstruktur der Schaeffler
AG.
Claus Bauer, Vorstand Finanzen und IT der Schaeffler AG, sagte:
„Mit der jüngsten Anleiheemission ist es uns gelungen, die
Finanzierungsstruktur von Schaeffler weiter zu optimieren. Der
gesamte Erwerb an Vitesco-Aktien ist nunmehr langfristig
ausfinanziert. Damit ist ein weiterer Meilenstein der Transaktion
erfolgreich gemeistert.“
Die Ausgabe der neuen Anleihe ist für den 28. März 2024
vorgesehen. Die Anleihe wird am regulierten Markt der Luxemburger
Wertpapierbörse notiert. Als Aktive Joint Bookrunner für die
Platzierung der Anleihe agierten BNP Paribas, BofA Securities,
Citigroup und Deutsche Bank, die bereits den Syndizierungsprozess
für die Brückenfinanzierung und die Emission der Anleihen im Januar
2024 zur Finanzierung des Erwerbs der Vitesco-Aktien unter dem
öffentlichen Erwerbsangebot begleitet hatten.
Hier finden Sie Pressefotos von Claus Bauer:
www.schaeffler.com/de/executive-board
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es
sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und
Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder
Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken,
Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis
und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen
Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen
durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern.
Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in
unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen
vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser
Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung
enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der
Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet
werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft
fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im
Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen
zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen
handelnden Personen zu betrachten.
Rechtliche Hinweise: Anleihe Emission
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese
Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in
irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden.
Diese Veröffentlichung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 und der zugrunde liegenden Gesetzgebung. Der
Basisprospekt zum Debt-Issuance-Programm ist auf der Website der
Luxemburger Börse unter
https://www.bourse.lu/programme/Programme-Schaeffler/14509
verfügbar, und die endgültigen Bedingungen zu den
Schuldverschreibungen werden nach ihrer Veröffentlichung dort
verfügbar sein.
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere
wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in
der aktuellen Fassung (das “Wertpapiergesetz”) oder nach dem Recht
eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen
in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige
Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion,
für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht
gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die
Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten
angeboten. Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen
Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in
anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der
hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist,
verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in
den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen
übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen
auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb
der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an
(i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf
Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als
“Order” bezeichnet) fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit
hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und
(iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig
verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als
“qualifizierte Personen” bezeichnet). Die Schuldverschreibungen
stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede
Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche
Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben,
wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die
keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im
Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt
handeln.
Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen
Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder
Vertreter übernimmt Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit oder gibt eine ausdrückliche oder
stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser
Mitteilung, oder für andere Informationen in Bezug auf Schaeffler
oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen
(ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer
Form, und wie auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt)
oder für Verluste jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser
Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang
damit ergeben.
Die Joint Bookrunner handeln ausschließlich für Schaeffler und
für niemanden sonst im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie
betrachten keine andere Person als jeweiligen Kunden im
Zusammenhang mit der Transaktion und sind gegenüber niemandem außer
Schaeffler dafür verantwortlich, die ihren jeweiligen Kunden
gebotenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder sie in Bezug auf die
Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder andere hierin
erwähnte Angelegenheit zu beraten.
Im Zusammenhang mit der Emission der Schuldverschreibungen
können die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen, die
als Investoren für ihre eigenen Konten handeln, die Wertpapiere von
Schaeffler zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft die
Wertpapiere von Schaeffler behalten, kaufen, verkaufen, anbieten
oder anderweitig für ihre eigenen Konten mit solchen Wertpapieren
und anderen Wertpapieren von Schaeffler oder damit verbundenen
Investitionen im Zusammenhang mit diesem Wertpapierangebot oder
anderweitig handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den
Umfang einer solchen Investition oder Transaktion anzugeben, es sei
denn, sie stehen im Einklang mit gesetzlichen oder regulatorischen
Verpflichtungen.
MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE
INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN – Die Zielmarktbestimmung im
Hinblick auf die Schuldverschreibungen hat – ausschließlich für den
Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs – zu dem
Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die
Schuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU
(in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst und (ii)
alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede
Person, die in der Folge die Schuldverschreibungen anbietet,
verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die
Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein
Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür
verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf
die Schuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die
Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der
Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTSRAUM – Die Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot,
zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger
im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten
Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und
diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden.
Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff
Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden
Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von
Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne
der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II
gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die
"Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen oder ersetzten
Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches
Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die
sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an
Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der
Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH –
Die Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder
zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten
Königreich ("GB") bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht
angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in
sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke
dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person,
die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU)
Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act
2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde
im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act
2000, in seiner jeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher
Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz
1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das
EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii)
kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der
Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des
nationalen Rechts ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen
Rechts ist (die "UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches
Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die
sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an
Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der
Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB nach der UK
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Schaeffler Gruppe – We pioneer motion
Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe
zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion
Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und
Services in den Feldern Elektromobilität, CO₂-effiziente Antriebe,
Fahrwerkslösungen, Industrie 4.0, Digitalisierung und erneuerbare
Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung
effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen – und das
über den kompletten Lebenszyklus hinweg. Die Motion Technology
Company produziert Präzisionskomponenten und Systeme für
Antriebsstrang und Fahrwerk sowie Wälz- und Gleitlagerlösungen für
eine Vielzahl von Industrieanwendungen. Im Jahr 2023
erwirtschaftete die Unternehmensgruppe einen Umsatz von 16,3
Milliarden Euro. Schaeffler ist mit rund 83.400 Mitarbeitenden
eines der weltweit größten Familienunternehmen und gehört zu den
innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.
Ansprechpartner
Dr. Axel Lüdeke
Leiter Konzernkommunikation & Public Affairs
Schaeffler AG, Herzogenaurach
Tel.: +49 9132 82 8901
E-Mail: axel.luedeke@schaeffler.com
|
Renata Casaro
Head of Investor Relations
Schaeffler AG, Herzogenaurach
Tel.: +49 9132 82 4440
E-Mail: ir@schaeffler.com
|
Matthias Herms
Leiter Kommunikation Finanzen und Nachhaltigkeit
Schaeffler AG, Herzogenaurach
Tel.: +49 9132 82 37314
E-Mail: matthias.herms@schaeffler.com |
Maximilian König
Manager Investor Relations
Schaeffler AG, Herzogenaurach
Tel.: +49 9132 82 4440
E-Mail: ir@schaeffler.com |
22.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
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